DIN 13157 erklärt – Inhalt, Vorschriften, Prüffristen und Unterschiede zur DIN 13169 (2026)

DIN 13157 erklärt – Inhalt, Vorschriften, Prüffristen und Unterschiede zur DIN 13169 (2026)

DIN 13157 erklärt (2026):
Inhalt, Vorschriften, Prüffristen und Unterschiede zur DIN 13169

DIN 13157 – Der Standard für Erste-Hilfe-Ausstattung im Betrieb

Ein funktionierender Arbeitsschutz beginnt nicht erst im Notfall – sondern mit einer optimal ausgestatteten Erste-Hilfe-Einrichtung. Die DIN 13157 legt fest, welche Materialien in einem kleinen Verbandkasten oder Verbandschrank vorhanden sein müssen, damit Unternehmen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und im Ernstfall schnell handeln können.

Unabhängig davon, ob es sich um einen Handwerksbetrieb, eine Werkstatt, ein Büro, eine Schule, eine öffentliche Einrichtung oder einen Industriebetrieb handelt – nahezu jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete Mittel zur Ersten Hilfe bereitzuhalten. Die DIN 13157 bildet hierfür seit vielen Jahren den anerkannten Standard in Deutschland.

Die Norm definiert den vollständigen Inhalt eines Betriebsverbandkastens nach DIN 13157, beschreibt die Anforderungen an Verbandmaterialien und unterstützt Unternehmen dabei, die Vorgaben aus Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) umzusetzen.

Gleichzeitig dient sie als wichtige Orientierung für Sicherheitsfachkräfte, Brandschutzbeauftragte, Ersthelfer, Betriebsärzte und Verantwortliche im Gesundheitsmanagement.

Warum ist die DIN 13157 so wichtig?

Arbeitsunfälle passieren täglich. Schnittverletzungen, Verbrennungen, Verätzungen, Stürze oder Augenverletzungen gehören zu den häufigsten Verletzungen im beruflichen Alltag.

In den ersten Minuten nach einem Unfall entscheidet häufig die richtige Erste Hilfe über den weiteren Verlauf einer Verletzung. Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass Unternehmen geeignete Erste-Hilfe-Materialien jederzeit verfügbar halten müssen.

Eine normgerechte Ausstattung sorgt dafür,

  • Verletzungen sofort versorgen zu können
  • die Zeit bis zum Rettungsdienst zu überbrücken
  • Infektionsrisiken zu reduzieren
  • gesetzliche Anforderungen einzuhalten
  • Haftungsrisiken zu minimieren
  • die Sicherheit der Beschäftigten nachhaltig zu erhöhen

Eine vollständige und regelmäßig geprüfte Erste-Hilfe-Ausstattung ist somit nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern ein wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden Arbeitsschutzmanagements.

Was ist die DIN 13157?

Die DIN 13157 ist eine vom Deutschen Institut für Normung (DIN) veröffentlichte Norm, welche den Inhalt und die Ausstattung von kleinen Verbandkästen und Verbandschränken für Betriebe festlegt.

Sie beschreibt exakt,

  • welche Verbandstoffe enthalten sein müssen,
  • welche Stückzahlen vorgeschrieben sind,
  • welche Mindestqualität erfüllt werden muss,
  • welche Produkte steril sein müssen,
  • welche Materialien für eine professionelle Erstversorgung erforderlich sind.

Die DIN 13157 ist keine gesetzliche Vorschrift im eigentlichen Sinne. Sie gilt jedoch als anerkannte Regel der Technik und wird von Berufsgenossenschaften, Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträgern als Standard zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen herangezogen.

Unternehmen, die einen Verbandkasten nach DIN 13157 einsetzen, erfüllen damit in der Regel die Anforderungen an eine geeignete Erste-Hilfe-Ausstattung.

Ziel der DIN 13157

Das Hauptziel der Norm besteht darin,

  • eine schnelle Erstversorgung verletzter Personen sicherzustellen,
  • einheitliche Qualitätsstandards für Verbandmaterial festzulegen,
  • Unternehmen Rechtssicherheit bei der Ausstattung zu geben,
  • den Arbeitsschutz zu verbessern,
  • Folgeschäden nach Arbeitsunfällen zu vermeiden.

Die Norm trägt damit unmittelbar zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei.

Für wen gilt die DIN 13157?

Die DIN 13157 richtet sich an nahezu alle Unternehmen und Organisationen, die Beschäftigte haben.

Typische Einsatzbereiche sind:

  • Handwerksbetriebe
  • Industrieunternehmen
  • Produktionsbetriebe
  • Lager und Logistik
  • Büros und Verwaltungsgebäude
  • Arztpraxen
  • Zahnarztpraxen
  • Pflegeeinrichtungen
  • Krankenhäuser
  • Kindergärten
  • Schulen
  • Universitäten
  • Feuerwehren
  • Rettungsdienste
  • Kommunen
  • Behörden
  • Vereine
  • Werkstätten
  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Baustellen
  • Hotels
  • Gastronomie
  • Einzelhandel
  • Fitnessstudios
  • Sportvereine

Auch öffentliche Einrichtungen und kommunale Betriebe orientieren sich regelmäßig an dieser Norm.

Gesetzliche Grundlagen

Die DIN 13157 ergänzt zahlreiche gesetzliche Vorgaben des Arbeitsschutzes.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, geeignete Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten zu treffen.

Hierzu gehört ausdrücklich die Organisation der Ersten Hilfe.

Der Arbeitgeber muss geeignete Mittel bereitstellen und deren Funktionsfähigkeit dauerhaft sicherstellen.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Nach der Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeitsstätten entsprechend ihrer Gefährdungsbeurteilung mit geeigneten Erste-Hilfe-Einrichtungen ausgestattet sein.

Hierzu gehören unter anderem:

Technische Regel ASR A4.3 – Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen

Die ASR A4.3 konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung.

Sie beschreibt unter anderem:

  • Anzahl erforderlicher Verbandkästen
  • Erreichbarkeit
  • Kennzeichnung
  • Aufbewahrung
  • Ausstattung
  • Organisation der Ersten Hilfe
  • Anforderungen an Erste-Hilfe-Räume

Die ASR verweist dabei regelmäßig auf die Inhalte der DIN 13157 und DIN 13169.

DGUV Vorschrift 1

Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" verpflichtet Unternehmen,

  • geeignete Erste-Hilfe-Materialien bereitzuhalten,
  • Ersthelfer auszubilden,
  • Verbandmaterial regelmäßig zu prüfen,
  • verbrauchtes Material unverzüglich zu ersetzen.

Sie bildet eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen im betrieblichen Arbeitsschutz.

DGUV Regel 100-001

Die DGUV Regel erläutert die praktische Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften.

Sie enthält Empfehlungen zu

  • Anzahl der Verbandkästen,
  • Gefährdungsbeurteilung,
  • Organisation der Ersten Hilfe,
  • Unterweisung der Beschäftigten,
  • Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen.

Gefährdungsbeurteilung als Grundlage

Nicht jedes Unternehmen benötigt dieselbe Erste-Hilfe-Ausstattung.

Der tatsächliche Bedarf ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung.

Dabei werden unter anderem berücksichtigt:

  • Anzahl der Beschäftigten
  • Betriebsgröße
  • Unfallrisiko
  • Maschinenpark
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Schichtbetrieb
  • Besucheraufkommen
  • Außendienst
  • Baustellen
  • besondere Tätigkeiten

Je nach Ergebnis können zusätzliche Verbandkästen, Augenspülstationen, Verbandschränke oder Spezialausstattungen erforderlich sein.

Welche Verantwortung trägt der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass

  • ausreichend Erste-Hilfe-Material vorhanden ist,
  • Verbandkästen leicht erreichbar sind,
  • Materialien vollständig sind,
  • sterile Produkte nicht abgelaufen sind,
  • Beschäftigte über Standorte informiert werden,
  • Ersthelfer vorhanden sind,
  • regelmäßige Kontrollen dokumentiert werden.

Eine fehlende oder unvollständige Erste-Hilfe-Ausstattung kann bei Kontrollen durch Behörden oder Berufsgenossenschaften beanstandet werden und im Schadensfall haftungsrechtliche Folgen haben.

Medasi – Ihr Partner für normgerechte Erste-Hilfe-Ausstattung

Unternehmen benötigen heute weit mehr als nur einen Verbandkasten. Entscheidend ist eine vollständige, normgerechte und dauerhaft einsatzbereite Erste-Hilfe-Organisation.

medasi.shop unterstützt Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Feuerwehren, Rettungsdienste, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Industriebetriebe mit einem umfangreichen Sortiment an Produkten für Arbeitsschutz, Notfallmedizin und betriebliche Sicherheit.

Zum Lieferportfolio gehören unter anderem:

  • Verbandkästen nach DIN 13157 und DIN 13169
  • Verbandschränke in verschiedenen Größen
  • Nachfüllsets
  • Verbandmaterial
  • Augenspülstationen
  • Erste-Hilfe-Koffer
  • Defibrillatoren (AED)
  • Rettungs- und Notfallausrüstung
  • PSA (Persönliche Schutzausrüstung)
  • Brandschutzprodukte
  • Hygieneprodukte
  • Prüfplaketten und Sicherheitskennzeichnung
  • Betriebsausstattung für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

Darüber hinaus bietet medasi.shop kompetente Beratung zur Auswahl geeigneter Erste-Hilfe-Produkte sowie Lösungen für Arbeitsschutz, Brandschutz und betriebliche Sicherheit. Mit einem Sortiment von rund 80.000 Artikeln erhalten Unternehmen viele ihrer benötigten Produkte aus einer Hand – von der normgerechten Erste-Hilfe-Ausstattung bis hin zu professioneller Medizintechnik und Sicherheitsausrüstung.

Einsatzbereiche der DIN 13157

Die DIN 13157 ist der Standard für die Grundausstattung mit Erste-Hilfe-Material in kleinen und mittleren Betrieben sowie in zahlreichen öffentlichen Einrichtungen. Ziel ist es, Verletzungen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes fachgerecht erstversorgen zu können.

Die Norm kommt unter anderem in folgenden Bereichen zum Einsatz:

  • Handwerksbetriebe
  • Industrie- und Produktionsunternehmen
  • Werkstätten
  • Lager- und Logistikunternehmen
  • Büros und Verwaltungsgebäude
  • Schulen und Kindertagesstätten
  • Arzt- und Zahnarztpraxen
  • Pflegeeinrichtungen
  • Apotheken
  • Feuerwehren
  • Rettungsdienste
  • Kommunale Einrichtungen
  • Sportstätten und Fitnessstudios
  • Hotels und Gastronomiebetriebe
  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Baustellen
  • Vereine und Verbände

Die erforderliche Anzahl der Verbandkästen richtet sich nicht allein nach der Betriebsgröße, sondern nach der Gefährdungsbeurteilung sowie den Vorgaben der DGUV und der ASR A4.3.

Vollständiger Inhalt der DIN 13157 (Ausgabe 2021-11)

Die aktuelle DIN 13157:2021-11 umfasst einen 85-teiligen Inhalt. Gegenüber der Vorgängerversion wurden insbesondere das Pflastersortiment erweitert sowie Feuchttücher und medizinische Gesichtsmasken aufgenommen.

Pflastermaterial

  • Heftpflaster 5 m × 2,5 cm
  • Wundschnellverbände 10 × 6 cm
  • Fingerkuppenverbände
  • Fingerverbände
  • Pflasterstrips 7,2 × 1,9 cm
  • Pflasterstrips 7,2 × 2,5 cm

Verbandpäckchen

  • Verbandpäckchen Größe K
  • Verbandpäckchen Größe M
  • Verbandpäckchen Größe G

Verbandtücher

  • Verbandtuch klein
  • Verbandtuch mittel

Kompressen

  • sterile Wundkompressen
  • Augenkompressen

Fixiermaterial

  • Fixierbinden 6 cm
  • Fixierbinden 8 cm

Weitere Bestandteile

  • Dreiecktücher
  • Rettungsdecke
  • Schere nach DIN
  • Einmalhandschuhe
  • Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut
  • Medizinische Gesichtsmasken (mindestens Typ I nach DIN EN 14683)
  • Vliesstofftücher
  • Folienbeutel
  • Erste-Hilfe-Broschüre
  • Inhaltsverzeichnis

Alle Bestandteile sind in Art, Größe und Mindestmenge in der Norm eindeutig festgelegt.

Technische Anforderungen an den Verbandkasten

Ein normgerechter Verbandkasten muss nicht nur den vorgeschriebenen Inhalt besitzen, sondern auch bestimmte Eigenschaften erfüllen.

Dazu gehören insbesondere:

  • stoßfestes und langlebiges Gehäuse
  • staubgeschützte Aufbewahrung
  • Schutz vor Feuchtigkeit
  • gut sichtbare Kennzeichnung mit dem Rettungszeichen „Erste Hilfe“
  • leicht zu öffnen
  • übersichtliche Innenaufteilung
  • ausreichende Größe für den vollständigen Norminhalt

Wird statt eines klassischen Verbandkastens ein Erste-Hilfe-Koffer oder Verbandschrank verwendet, muss dieser ebenfalls den vollständigen Inhalt der DIN 13157 aufnehmen können.

Technische Daten der Verbandmaterialien

Bestandteil Anforderung
Verbandmaterial steril, soweit vorgeschrieben
Pflaster hautfreundlich und sicher haftend
Handschuhe Einmalhandschuhe gemäß aktueller Norm
Gesichtsmasken mindestens Typ I nach DIN EN 14683
Rettungsdecke für Wärme- und Kälteschutz geeignet
Schere geeignet zum Durchtrennen von Kleidung und Verbandmaterial
Kennzeichnung Erste-Hilfe-Symbol gemäß Sicherheitskennzeichnung


Wichtige Normen im Zusammenhang mit der DIN 13157

Die DIN 13157 steht nicht isoliert, sondern ist Teil eines umfassenden Systems von Normen und Vorschriften.

Zu den wichtigsten gehören:

  • DIN 13157 – Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten C
  • DIN 13169 – Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten E
  • DIN 13164 – Verbandmaterial für Kraftfahrzeuge
  • DIN EN 14683 – Medizinische Gesichtsmasken
  • DIN 13019 – Heftpflaster und Pflastermaterial
  • DIN 13151 – Verbandpäckchen
  • ASR A4.3 – Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen
  • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Gemeinsam bilden diese Regelwerke die Grundlage für eine rechtssichere Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb.

Warum regelmäßige Kontrollen unverzichtbar sind

Ein Verbandkasten erfüllt seinen Zweck nur, wenn er vollständig und einsatzbereit ist. Deshalb sollten Unternehmen in festen Intervallen prüfen,

  • ob alle Bestandteile vorhanden sind,
  • ob sterile Produkte noch haltbar sind,
  • ob Verbrauchsmaterial ersetzt werden muss,
  • ob der Verbandkasten sauber und unbeschädigt ist,
  • ob neue Anforderungen der geltenden Norm umgesetzt wurden.

Viele Unternehmen dokumentieren diese Prüfungen mit Prüfplaketten oder Wartungsprotokollen, um bei internen Audits oder Kontrollen der Berufsgenossenschaft den ordnungsgemäßen Zustand nachweisen zu können.

Normgerechte Erste-Hilfe-Ausstattung von medasi.shop

Eine normkonforme Erste-Hilfe-Ausstattung besteht aus weit mehr als einem einzelnen Verbandkasten. Unternehmen profitieren von einem abgestimmten Gesamtkonzept.

Bei medasi.shop finden Unternehmen und öffentliche Einrichtungen unter anderem:

Mit einem Sortiment von rund 80.000 Artikeln unterstützt medasi.shop Unternehmen, Behörden, Feuerwehren, Rettungsdienste, Schulen und medizinische Einrichtungen bei der normgerechten Ausstattung im Bereich Arbeitsschutz, Erste Hilfe, Brandschutz, Hygiene und Medizintechnik.

DIN 13157 oder DIN 13169 – Welche Norm ist die richtige?

Eine der häufigsten Fragen von Unternehmern, Sicherheitsbeauftragten und Verantwortlichen für den Arbeitsschutz lautet:

Benötigt mein Betrieb einen Verbandkasten nach DIN 13157 oder nach DIN 13169?

Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab – insbesondere von der Anzahl der Beschäftigten, der Art der Tätigkeit sowie dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.

Grundsätzlich gilt:

  • DIN 13157 beschreibt die Ausstattung eines kleinen Betriebsverbandkastens.
  • DIN 13169 beschreibt einen großen Betriebsverbandkasten, dessen Inhalt im Wesentlichen dem Doppelten der DIN 13157 entspricht.

Beide Normen verfolgen dasselbe Ziel: eine schnelle und fachgerechte Erstversorgung verletzter Personen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

Unterschiede zwischen DIN 13157 und DIN 13169

Merkmal DIN 13157 DIN 13169
Einsatzbereich Kleine und mittlere Betriebe Größere Betriebe oder Bereiche mit erhöhtem Risiko
Umfang des Verbandmaterials Standardausstattung Etwa doppelter Inhalt der DIN 13157
Verbandkasten Verbandkasten C Verbandkasten E
Geeignet für Büros, kleinere Werkstätten, Einzelhandel, Praxen Industrie, Produktion, Logistik, größere Verwaltungsgebäude
Erweiterbarkeit Nachfüllsets verfügbar Nachfüllsets verfügbar

Die DGUV Information 204-022 empfiehlt abhängig von Betriebsart und Beschäftigtenzahl die Anzahl der erforderlichen Verbandkästen. Maßgeblich bleibt jedoch immer die individuelle Gefährdungsbeurteilung.

 


Unterschiede zwischen DIN 13157 und DIN 13169

Merkmal DIN 13157 DIN 13169
Einsatzbereich Kleine und mittlere Betriebe Größere Betriebe oder Bereiche mit erhöhtem Risiko
Umfang des Verbandmaterials Standardausstattung Etwa doppelter Inhalt der DIN 13157
Verbandkasten Verbandkasten C Verbandkasten E
Geeignet für Büros, kleinere Werkstätten, Einzelhandel, Praxen Industrie, Produktion, Logistik, größere Verwaltungsgebäude
Erweiterbarkeit Nachfüllsets verfügbar Nachfüllsets verfügbar

Die DGUV Information 204-022 empfiehlt abhängig von Betriebsart und Beschäftigtenzahl die Anzahl der erforderlichen Verbandkästen. Maßgeblich bleibt jedoch immer die individuelle Gefährdungsbeurteilung.


Wie viele Verbandkästen sind erforderlich?

Die Anzahl der notwendigen Erste-Hilfe-Einrichtungen richtet sich unter anderem nach:

  • Anzahl der Beschäftigten
  • Betriebsgröße
  • Gebäudestruktur
  • Arbeitsplätzen
  • Unfallgefahr
  • Schichtbetrieb
  • Außendienst
  • Baustellen
  • Besucheraufkommen

Verbandkästen sollten so verteilt sein, dass sie im Notfall schnell erreichbar sind. Lange Laufwege können die Erstversorgung unnötig verzögern.

Prüffristen – Wie oft muss ein Verbandkasten kontrolliert werden?

Die DIN 13157 nennt keine festen Prüfintervalle. Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, die Einsatzbereitschaft dauerhaft sicherzustellen.

In der Praxis haben sich folgende Intervalle bewährt:

Prüfumfang Empfehlung
Sichtprüfung monatlich
Vollständigkeitsprüfung vierteljährlich
Dokumentierte Hauptprüfung mindestens jährlich
Nach jedem Einsatz

sofortige Kontrolle und Ergänzung

Zusätzlich sollten Kontrollen erfolgen:

  • nach internen Audits
  • vor Behörden- oder BG-Begehungen
  • nach Umbauten
  • nach Umzügen
  • bei Veränderungen der Gefährdungsbeurteilung

Haltbarkeit von Verbandmaterial

Viele sterile Verbandstoffe besitzen ein Verfallsdatum. Nach Ablauf der Haltbarkeit kann die Sterilität nicht mehr gewährleistet werden.

Regelmäßig zu prüfen sind insbesondere:

  • Verbandpäckchen
  • Kompressen
  • Verbandtücher
  • Augenkompressen
  • sterile Wundauflagen

Nicht sterile Bestandteile wie Scheren oder Rettungsdecken müssen auf Beschädigungen und Funktionsfähigkeit kontrolliert werden.

Nachfüllsets – Die wirtschaftliche Lösung

In den meisten Fällen muss nicht der komplette Verbandkasten ersetzt werden. Häufig reicht ein passendes Nachfüllset.

Vorteile von Nachfüllsets:

  • kostengünstiger als ein neuer Verbandkasten
  • vollständige Anpassung an die aktuelle Norm
  • schneller Austausch fehlender Materialien
  • nachhaltiger Ressourceneinsatz
  • geringerer Verwaltungsaufwand

Unternehmen sollten ausschließlich Nachfüllsets verwenden, die ausdrücklich für die jeweilige DIN-Ausgabe geeignet sind.

Häufige Fehler im Betrieb

Bei Audits und Betriebsbegehungen treten immer wieder dieselben Mängel auf.

Abgelaufenes Verbandmaterial

Sterile Produkte werden häufig über Jahre nicht kontrolliert und verlieren ihre Zulässigkeit.

Fehlende Verbrauchsmaterialien

Nach Erste-Hilfe-Einsätzen werden Pflaster, Handschuhe oder Kompressen oft nicht ersetzt.

Schlechte Erreichbarkeit

Verbandkästen befinden sich in verschlossenen Schränken oder sind zugestellt.

Fehlende Kennzeichnung

Standorte sind nicht ausreichend mit Rettungszeichen gekennzeichnet.

Keine Dokumentation

Prüfungen werden durchgeführt, aber nicht dokumentiert. Dadurch fehlen Nachweise bei Audits oder Kontrollen.

Falscher Verbandkasten

Manche Betriebe verwenden weiterhin veraltete Ausstattungen oder Fahrzeug-Verbandkästen nach DIN 13164 als Ersatz für Betriebsverbandkästen. Diese erfüllen die Anforderungen der DIN 13157 in der Regel nicht.

Checkliste für Unternehmen

Nutzen Sie diese Checkliste, um Ihre Erste-Hilfe-Ausstattung regelmäßig zu überprüfen:

  • Ist der Verbandkasten gut sichtbar angebracht?
  • Ist der Standort ausgeschildert?
  • Ist der Verbandkasten leicht zugänglich?
  • Ist der Inhalt vollständig?
  • Sind sterile Produkte haltbar?
  • Wurden verbrauchte Materialien ersetzt?
  • Ist die Kontrolle dokumentiert?
  • Sind ausreichend Ersthelfer benannt?
  • Sind Mitarbeitende über den Standort informiert?
  • Wurde die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert?
  • Sind zusätzliche Augenspülstationen erforderlich?
  • Werden Defibrillatoren (AED) benötigt?
  • Sind Rettungsdecken und Handschuhe vorhanden?
  • Ist die Erste-Hilfe-Ausstattung an neue Arbeitsbereiche angepasst?

Eine regelmäßige Eigenkontrolle reduziert das Risiko von Beanstandungen und verbessert die Sicherheit im Betrieb.

Warum Unternehmen auf medasi.shop vertrauen

Die Anforderungen an Erste-Hilfe-Ausstattung, Arbeitsschutz und Brandschutz entwickeln sich kontinuierlich weiter. Unternehmen benötigen daher einen zuverlässigen Partner, der nicht nur Produkte liefert, sondern auch bei der Auswahl normgerechter Lösungen unterstützt.

medasi.shop bietet ein umfangreiches Sortiment mit rund 80.000 Artikeln für Unternehmen, Behörden, Feuerwehren, Rettungsdienste, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Schulen sowie Industrie- und Handwerksbetriebe.

Zum Lieferportfolio gehören unter anderem:

  • Verbandkästen nach DIN 13157
  • Verbandkästen nach DIN 13169
  • Nachfüllsets für beide Normen
  • Verbandschränke
  • Pflasterspender
  • Verbandmaterial
  • Wundversorgung
  • Augenspülstationen
  • Defibrillatoren (AED)
  • Notfallrucksäcke
  • Rettungsausrüstung
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Brandschutzprodukte
  • Feuerlöscher und Zubehör
  • Hygieneprodukte und Desinfektionsmittel
  • Sicherheitskennzeichnung
  • Prüfplaketten
  • Betriebsausstattung

Durch die Kombination aus hochwertigen Produkten, fachkundiger Beratung und einem breit gefächerten Sortiment unterstützt medasi.shop Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen zuverlässig zu erfüllen und die Sicherheit von Mitarbeitenden nachhaltig zu verbessern.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur DIN 13157

Was ist die DIN 13157?

Die DIN 13157 ist eine deutsche Norm des Deutschen Instituts für Normung (DIN), die den Inhalt und die Anforderungen an Verbandkästen und Verbandschränke für Betriebe festlegt. Sie definiert Art, Menge und Qualität der Verbandmaterialien, damit Unternehmen eine normgerechte Erste-Hilfe-Ausstattung bereitstellen können.

Wofür wird die DIN 13157 benötigt?

Sie dient der schnellen Erstversorgung verletzter Personen im Betrieb und hilft Unternehmen, die Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung sowie der DGUV Vorschrift 1 zu erfüllen.

Ist die DIN 13157 gesetzlich vorgeschrieben?

Die DIN selbst ist keine gesetzliche Vorschrift. Sie gilt jedoch als anerkannte Regel der Technik und wird von Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden als geeigneter Standard zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen herangezogen.

Wer benötigt einen Verbandkasten nach DIN 13157?

Nahezu jedes Unternehmen mit Beschäftigten benötigt eine geeignete Erste-Hilfe-Ausstattung. Dazu zählen unter anderem Handwerksbetriebe, Industrieunternehmen, Büros, Arztpraxen, Schulen, Kindergärten, Feuerwehren, Rettungsdienste und öffentliche Einrichtungen.

Welche Gesetze stehen mit der DIN 13157 in Zusammenhang?

Wichtige Grundlagen sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen“ sowie die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.

Was enthält ein Verbandkasten nach DIN 13157?

Ein Verbandkasten enthält unter anderem Pflaster, sterile Wundkompressen, Verbandpäckchen, Verbandtücher, Fixierbinden, Einmalhandschuhe, Rettungsdecke, Schere, Dreiecktücher, medizinische Gesichtsmasken, Reinigungstücher und eine Erste-Hilfe-Anleitung.

Wie viele Teile umfasst die aktuelle DIN 13157?

Die aktuelle Ausgabe DIN 13157:2021-11 umfasst einen 85-teiligen Inhalt mit mehreren Verbesserungen gegenüber älteren Ausgaben.

Wie unterscheidet sich die DIN 13157 von der DIN 13169?

Die DIN 13169 beschreibt einen größeren Betriebsverbandkasten. Sein Inhalt entspricht im Wesentlichen etwa dem Doppelten eines Verbandkastens nach DIN 13157 und eignet sich für größere Betriebe oder Bereiche mit höherem Unfallrisiko.

Welche Betriebe benötigen die DIN 13169?

Größere Unternehmen, Produktionsbetriebe, Industrieanlagen oder Arbeitsbereiche mit erhöhtem Gefährdungspotenzial benötigen häufig Verbandkästen nach DIN 13169. Maßgeblich ist jedoch immer die Gefährdungsbeurteilung.

Wie viele Verbandkästen müssen vorhanden sein?

Die erforderliche Anzahl richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten, der Betriebsgröße, der Gebäudestruktur, der Gefährdungsbeurteilung und den Empfehlungen der DGUV.

Wie oft sollte ein Verbandkasten kontrolliert werden?

Empfohlen werden monatliche Sichtkontrollen, vierteljährliche Vollständigkeitsprüfungen sowie eine dokumentierte Jahresprüfung. Nach jeder Nutzung sollte der Inhalt sofort ergänzt werden.

Gibt es vorgeschriebene Prüffristen?

Die DIN nennt keine festen Prüffristen. Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, jederzeit eine vollständige und einsatzbereite Erste-Hilfe-Ausstattung sicherzustellen.

Müssen abgelaufene Verbandmaterialien ersetzt werden?

Ja. Sterile Verbandmaterialien dürfen nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums nicht mehr für die Erstversorgung verwendet werden und sollten rechtzeitig ersetzt werden.

Kann nur das Verbandmaterial ausgetauscht werden?

Ja. In den meisten Fällen reicht ein passendes Nachfüllset aus. Ein kompletter Austausch des Verbandkastens ist meist nicht erforderlich.

Was ist ein Nachfüllset?

Ein Nachfüllset enthält alle benötigten Verbrauchsmaterialien, um einen Verbandkasten wieder vollständig an die Anforderungen der jeweiligen DIN-Ausgabe anzupassen.

Wie sollte ein Verbandkasten gelagert werden?

Er sollte gut sichtbar, leicht erreichbar, trocken, sauber und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt montiert werden.

Darf ein Verbandkasten verschlossen sein?

Grundsätzlich sollte ein Verbandkasten jederzeit ohne Hilfsmittel erreichbar sein. Ein abgeschlossener Schrank kann im Notfall wertvolle Zeit kosten.

Muss der Standort gekennzeichnet werden?

Ja. Der Standort sollte mit dem international anerkannten Rettungszeichen „Erste Hilfe“ nach ISO 7010 gekennzeichnet sein.

Welche Rolle spielt die Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung bestimmt, welche und wie viele Erste-Hilfe-Einrichtungen im Unternehmen erforderlich sind. Sie berücksichtigt Betriebsgröße, Tätigkeiten und Unfallrisiken.

Sind Fahrzeug-Verbandkästen nach DIN 13164 ausreichend?

Nein. Fahrzeug-Verbandkästen ersetzen keinen Betriebsverbandkasten nach DIN 13157 oder DIN 13169.

Welche Rolle spielen Ersthelfer?

Ersthelfer sorgen für die schnelle Versorgung verletzter Personen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Arbeitgeber müssen eine ausreichende Anzahl ausgebildeter Ersthelfer benennen.

Welche Dokumentation ist erforderlich?

Empfohlen werden Prüfprotokolle, Verbandbuch oder digitale Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen sowie Nachweise über regelmäßige Kontrollen.

Welche häufigen Mängel werden bei Betriebsbegehungen festgestellt?

Typische Beanstandungen sind fehlendes Verbandmaterial, abgelaufene sterile Produkte, schlecht erreichbare Verbandkästen, fehlende Kennzeichnungen und unzureichende Dokumentationen.

Welche Gesichtsmasken sind vorgeschrieben?

Die aktuelle DIN 13157 enthält medizinische Gesichtsmasken, die mindestens der DIN EN 14683 entsprechen müssen.

Warum wurden Gesichtsmasken aufgenommen?

Die Ergänzung dient dem verbesserten Infektionsschutz von Ersthelfern und verletzten Personen.

Müssen Handschuhe im Verbandkasten enthalten sein?

Ja. Einmalhandschuhe gehören zur vorgeschriebenen Grundausstattung und schützen Ersthelfer sowie verletzte Personen vor Infektionen.

Was passiert bei einer Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft?

Fehlende oder unvollständige Erste-Hilfe-Ausstattungen können beanstandet werden. Unternehmen sollten deshalb regelmäßige Eigenkontrollen durchführen.

Kann ein Verbandschrank die DIN 13157 erfüllen?

Ja. Entscheidend ist nicht die Bauform, sondern dass der vollständige Inhalt der DIN 13157 vorhanden ist.

Welche Unternehmen profitieren besonders von einer normgerechten Erste-Hilfe-Ausstattung?

Vor allem Industrieunternehmen, Handwerksbetriebe, Feuerwehren, Rettungsdienste, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen.

Welche zusätzlichen Produkte sind sinnvoll?

Je nach Gefährdungsbeurteilung können Augenspülstationen, Defibrillatoren (AED), Notfallrucksäcke, Rettungsdecken, Pflasterspender oder Spezialverbände sinnvoll sein.

Wie unterstützt medasi.shop Unternehmen?

medasi.shop bietet ein umfangreiches Sortiment von rund 80.000 Artikeln aus den Bereichen Erste Hilfe, Arbeitsschutz, Brandschutz, Medizintechnik, Hygiene und Betriebsausstattung. Dazu gehören Verbandkästen nach DIN 13157 und DIN 13169, Nachfüllsets, Verbandschränke, AEDs, Augenspülstationen sowie persönliche Schutzausrüstung.

Warum sind regelmäßige Kontrollen wichtig?

Nur ein vollständiger und aktueller Verbandkasten ermöglicht eine schnelle und sichere Erstversorgung. Gleichzeitig erfüllen Unternehmen damit ihre organisatorischen Pflichten im Arbeitsschutz.

Welche Vorteile bieten Nachfüllsets?

Nachfüllsets sind wirtschaftlich, nachhaltig und sorgen dafür, dass der Verbandkasten jederzeit den aktuellen Normanforderungen entspricht.

Wie lange sind Verbandmaterialien haltbar?

Die Haltbarkeit variiert je nach Produkt. Sterile Verbandmaterialien besitzen ein aufgedrucktes Verfallsdatum und sollten vor Ablauf ersetzt werden.

Welche Norm gilt für Fahrzeug-Verbandkästen?

Für Kraftfahrzeuge gilt die DIN 13164. Sie unterscheidet sich deutlich von der DIN 13157 für Betriebe.

Kann die Gefährdungsbeurteilung zusätzliche Ausstattung verlangen?

Ja. Abhängig von den betrieblichen Risiken können zusätzliche Verbandkästen, Augenspülstationen, Defibrillatoren oder Spezialausstattungen erforderlich sein.

Welche Vorteile bietet eine normgerechte Erste-Hilfe-Ausstattung?

Sie erhöht die Sicherheit der Beschäftigten, reduziert Haftungsrisiken, unterstützt die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und verbessert die Notfallorganisation im Unternehmen.

Wo können Unternehmen normgerechte Produkte beziehen?

Bei medasi.shop finden Unternehmen, Behörden, Feuerwehren, Rettungsdienste und medizinische Einrichtungen ein umfangreiches Sortiment an normgerechten Erste-Hilfe-Produkten, Arbeitsschutzartikeln, Brandschutzlösungen, Hygieneprodukten und Medizintechnik – ergänzt durch fachkundige Beratung und schnelle Lieferung.

 

 

 

 

 

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