Änderungen der TRBA 250 2025/2026
Was medizinische Einrichtungen, Rettungsdienste und Pflegeeinrichtungen jetzt beachten müssen.
Die neue TRBA 250 im Überblick
Im November 2025 wurde die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) vollständig überarbeitet und an den aktuellen Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene angepasst. Die Neufassung ersetzt die bisherige Version von 2018 und konkretisiert die Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) für Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege.
Die Regel betrifft unter anderem:
- Krankenhäuser
- Arzt- und Zahnarztpraxen
- Rettungsdienste
- Pflegeheime
- ambulante Pflegedienste
- Dialysezentren
- Laboratorien
- Pathologien
- Anatomische Institute
- Bestattungswesen
- Veterinärmedizinische Einrichtungen
Was ist die TRBA 250?
Die TRBA 250 beschreibt Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege.
Sie konkretisiert die Anforderungen der:
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- DGUV Vorschrift 1
- ArbMedVV
- GefStoffV (bei Desinfektionsmitteln)
Wer die Anforderungen der TRBA 250 erfüllt, kann grundsätzlich davon ausgehen, die gesetzlichen Anforderungen der Biostoffverordnung einzuhalten.
Die wichtigsten Änderungen der TRBA 250
1. Höhere Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung muss deutlich detaillierter durchgeführt werden.
Neu bewertet werden müssen:
- Infektionsrisiken
- Stich- und Schnittverletzungen
- Aerosolbildung
- Umgang mit infektiösen Materialien
- Aufbereitung von Medizinprodukten
- Tätigkeiten mit Risikogruppe-3-Erregern
Arbeitgeber müssen die Beurteilungen regelmäßig aktualisieren und dokumentieren.
2. Verschärfte Vorgaben zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
Die neue TRBA 250 beschreibt PSA-Anforderungen wesentlich konkreter.
Bei manueller Aufbereitung von Medizinprodukten
Gefordert werden:
- langärmelige Schutzkittel
- flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe
- langstulpige Chemikalienschutzhandschuhe
- Schutzbrille oder Gesichtsschutz
- gegebenenfalls Mund-Nasen-Schutz
Die Anforderungen sind höher als in der bisherigen Fassung.
3. Mehr Schutz vor Nadelstichverletzungen
Die Verwendung von Sicherheitsinstrumenten wurde weiter konkretisiert.
Besonders betroffen:
- Krankenhäuser
- Rettungsdienste
- Arztpraxen
- Pflegeeinrichtungen
Beispiele:
- Sicherheitskanülen
- Sicherheitslanzetten
- Sicherheitsvenenverweilkanülen
- Sicherheitsblutentnahmesysteme
- Nadelstichverletzungen Arbeitsschutz
Das Ziel ist die weitere Reduzierung von Nadelstichverletzungen.
4. Neue Anforderungen an Arbeitskleidung
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Arbeitskleidung.
Der Arbeitgeber ist nun eindeutig verantwortlich für:
- Bereitstellung
- Reinigung
- Aufbereitung
- Organisation
Mikrobiell kontaminierte Kleidung darf nicht privat gereinigt werden.
Verschärfte Dokumentationspflichten
Neu gefordert werden:
- regelmäßige Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
- nachvollziehbare Unterweisungen
- Dokumentation von Vorfällen
- Nachweis der Schutzmaßnahmen
Erweiterte Meldepflichten
Bei Exposition gegenüber bestimmten Biostoffen gelten strengere Meldeanforderungen.
Besonders relevant:
- HIV
- HBV
- HCV
- weitere Erreger der Risikogruppe 3
Unfälle und Expositionen müssen dokumentiert und teilweise an Behörden gemeldet werden.
Technische Anforderungen nach TRBA 250
| Bereich | Anforderung |
|---|---|
| Handschutz | Flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe |
| Augenschutz | Schutzbrille oder Visier |
| Schutzkleidung | Langärmeliger Schutzkittel |
| Atemschutz | Je nach Gefährdung FFP2 oder FFP3 |
| Entsorgung | Kennzeichnung infektiöser Abfälle |
| Hygiene | Hygienekonzept erforderlich |
| Unterweisung | Regelmäßig dokumentiert |
| Arbeitsmedizin | Vorsorge nach ArbMedVV |
Betroffene Produkte
Für die Umsetzung der TRBA 250 werden typischerweise benötigt:
- Nitrilhandschuhe
- Chemikalienschutzhandschuhe
- Schutzkittel
- Einwegschutzkleidung
- Gesichtsschutzvisiere
- Schutzbrillen
- FFP2-Masken
- FFP3-Masken
- Flächendesinfektion
- Händedesinfektion
- Kanülenabwurfbehälter
- Biohazard-Entsorgungsbeutel
- Gefahrstoffkennzeichnung
Welche Branchen sind betroffen?
Gesundheitswesen
- Krankenhäuser
- MVZ
- Arztpraxen
- Zahnarztpraxen
Rettungsdienst
- Rettungswagen
- Notarzteinsatzfahrzeuge
- Krankentransport
Pflege
- Pflegeheime
- ambulante Pflegedienste
Laborbereiche
- Diagnostik
- Forschung
- Mikrobiologie
Wie unterstützt medasi.shop bei der Umsetzung der TRBA 250?
medasi.shop bietet ein umfangreiches Sortiment für Einrichtungen des Gesundheitswesens, Rettungsdienste, Pflegeeinrichtungen, Feuerwehren und Unternehmen.
Lieferprogramm:
- Nitrilhandschuhe
- Chemikalienschutzhandschuhe
- Schutzkleidung
- Schutzbrillen
- Gesichtsschutz
- FFP2- und FFP3-Atemschutz
- Desinfektionsmittel
- Biohazard-Entsorgungsbeutel
- Kanülenabwurfbehälter
- Erste-Hilfe-Ausstattung
- Betriebshygiene
- Rettungsdienstbedarf
- Medizinprodukte
- Arbeitsschutzprodukte
Zusätzlich unterstützt Medasi Unternehmen bei:
- Arbeitsschutzbedarf
- Hygienemanagement
- Erste-Hilfe-Ausstattung
- Notfallmedizin
- Schulungen
- Brandschutzlösungen
Fazit
Die Vermeidung biologischer Gefährdungen am Arbeitsplatz.
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