Änderungen der TRBA 250 2025/2026

Änderungen der TRBA 250 2025/2026

Was medizinische Einrichtungen, Rettungsdienste und Pflegeeinrichtungen jetzt beachten müssen.

Die neue TRBA 250 im Überblick

Im November 2025 wurde die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) vollständig überarbeitet und an den aktuellen Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene angepasst. Die Neufassung ersetzt die bisherige Version von 2018 und konkretisiert die Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) für Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege.

Die Regel betrifft unter anderem:

  • Krankenhäuser
  • Arzt- und Zahnarztpraxen
  • Rettungsdienste
  • Pflegeheime
  • ambulante Pflegedienste
  • Dialysezentren
  • Laboratorien
  • Pathologien
  • Anatomische Institute
  • Bestattungswesen
  • Veterinärmedizinische Einrichtungen

Was ist die TRBA 250?

Die TRBA 250 beschreibt Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege.

Sie konkretisiert die Anforderungen der:

  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • DGUV Vorschrift 1
  • ArbMedVV
  • GefStoffV (bei Desinfektionsmitteln)

Wer die Anforderungen der TRBA 250 erfüllt, kann grundsätzlich davon ausgehen, die gesetzlichen Anforderungen der Biostoffverordnung einzuhalten.

Die wichtigsten Änderungen der TRBA 250

1. Höhere Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung muss deutlich detaillierter durchgeführt werden.

Neu bewertet werden müssen:

  • Infektionsrisiken
  • Stich- und Schnittverletzungen
  • Aerosolbildung
  • Umgang mit infektiösen Materialien
  • Aufbereitung von Medizinprodukten
  • Tätigkeiten mit Risikogruppe-3-Erregern

Arbeitgeber müssen die Beurteilungen regelmäßig aktualisieren und dokumentieren.

2. Verschärfte Vorgaben zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)

Die neue TRBA 250 beschreibt PSA-Anforderungen wesentlich konkreter.

Bei manueller Aufbereitung von Medizinprodukten

Gefordert werden:

  • langärmelige Schutzkittel
  • flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe
  • langstulpige Chemikalienschutzhandschuhe
  • Schutzbrille oder Gesichtsschutz
  • gegebenenfalls Mund-Nasen-Schutz

Die Anforderungen sind höher als in der bisherigen Fassung.

3. Mehr Schutz vor Nadelstichverletzungen

Die Verwendung von Sicherheitsinstrumenten wurde weiter konkretisiert.

Besonders betroffen:

  • Krankenhäuser
  • Rettungsdienste
  • Arztpraxen
  • Pflegeeinrichtungen

Beispiele:

Das Ziel ist die weitere Reduzierung von Nadelstichverletzungen.

4. Neue Anforderungen an Arbeitskleidung

Eine wesentliche Neuerung betrifft die Arbeitskleidung.

Der Arbeitgeber ist nun eindeutig verantwortlich für:

  • Bereitstellung
  • Reinigung
  • Aufbereitung
  • Organisation

Mikrobiell kontaminierte Kleidung darf nicht privat gereinigt werden.

Verschärfte Dokumentationspflichten

Neu gefordert werden:

  • regelmäßige Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
  • nachvollziehbare Unterweisungen
  • Dokumentation von Vorfällen
  • Nachweis der Schutzmaßnahmen

Erweiterte Meldepflichten

Bei Exposition gegenüber bestimmten Biostoffen gelten strengere Meldeanforderungen.

Besonders relevant:

  • HIV
  • HBV
  • HCV
  • weitere Erreger der Risikogruppe 3

Unfälle und Expositionen müssen dokumentiert und teilweise an Behörden gemeldet werden.

Technische Anforderungen nach TRBA 250

Bereich Anforderung
Handschutz Flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe
Augenschutz Schutzbrille oder Visier
Schutzkleidung Langärmeliger Schutzkittel
Atemschutz Je nach Gefährdung FFP2 oder FFP3
Entsorgung Kennzeichnung infektiöser Abfälle
Hygiene Hygienekonzept erforderlich
Unterweisung Regelmäßig dokumentiert
Arbeitsmedizin Vorsorge nach ArbMedVV

Betroffene Produkte

Für die Umsetzung der TRBA 250 werden typischerweise benötigt:

Welche Branchen sind betroffen?

Gesundheitswesen

  • Krankenhäuser
  • MVZ
  • Arztpraxen
  • Zahnarztpraxen

Rettungsdienst

  • Rettungswagen
  • Notarzteinsatzfahrzeuge
  • Krankentransport

Pflege

  • Pflegeheime
  • ambulante Pflegedienste

Laborbereiche

  • Diagnostik
  • Forschung
  • Mikrobiologie

Wie unterstützt medasi.shop bei der Umsetzung der TRBA 250?

medasi.shop bietet ein umfangreiches Sortiment für Einrichtungen des Gesundheitswesens, Rettungsdienste, Pflegeeinrichtungen, Feuerwehren und Unternehmen.

Lieferprogramm:

  • Nitrilhandschuhe
  • Chemikalienschutzhandschuhe
  • Schutzkleidung
  • Schutzbrillen
  • Gesichtsschutz
  • FFP2- und FFP3-Atemschutz
  • Desinfektionsmittel
  • Biohazard-Entsorgungsbeutel
  • Kanülenabwurfbehälter
  • Erste-Hilfe-Ausstattung
  • Betriebshygiene
  • Rettungsdienstbedarf
  • Medizinprodukte
  • Arbeitsschutzprodukte

Zusätzlich unterstützt Medasi Unternehmen bei:

Fazit

Die Vermeidung biologischer Gefährdungen am Arbeitsplatz.

Sie benötigen eine persönliche Beratung? Wenden Sie sich an unseren Kundenservice – wir unterstützen Sie kompetent bei der Auswahl der passenden Produkte und Lösungen.

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